häufig gestellte Fragen

zur

ZWISCHEN- / ABSCHLUSSPRÜFUNG (FAQ)

Fachkraft für Lagerlogistik (FLL) /  Fachlagerist (Fla) /  Externenprüfung Fachlagerist

Stand:  27.03.2023


 


 

Da mir als Berufsschullehrer und Prüfungsausschussmitglied (seit 1999) immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden, verweise ich erstmal sämtliche Info-Anfrager auf diese Seite, denn jeder muss sich erstmal selbst "schlau" machen! Hier kann er /sie es! J


 

 

 

 

 1.  ZWISCHENPRÜFUNG

  1. Wann ist die Zwischenprüfung?

  2. Wie ist die ZP strukturiert?

  3. Wie lange dauern die beiden Teile jeweils?

  4. Was muss ich inhaltlich können?

  5. Wie kann ich mich am besten darauf vorbereiten?

  6. Wie erfahre ich meine Ergebnisse?
     

 2. ABSCHLUSSPRÜFUNG (FLL & Fla sowie Externenprüfung)

  1. Wie ist die AP strukturiert?

  2. Wie lange dauern die beiden Teile jeweils?

  3. Was muss ich inhaltlich können?

  4. Wann habe ich die Prüfung bestanden?

  5. Wozu dient die mündliche Ergänzungsprüfung?

  6. Wann ist die Prüfung zu Ende?

  7. Welche Bedingungen muss ich als "Frühauslerner" erfüllen (= Antrag auf vorzeitige Zulassung)?


 1.  ZWISCHENPRÜFUNG

 1.  Wann ist die Zwischenprüfung?      

Die Zwischenprüfung FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt (beim "Normal-Azubi" ca. im Februar / März).

Bei "Jahresverkürzern" und FACHLAGERISTEN zu Beginn des 2. Jahres (i. d. R. im September).


  2.  Wie ist die ZP strukturiert?       

Sie besteht aus einem praktischen ("Praktische Arbeitsaufgabe") --> gilt für BEIDE BERUFE
--> aber Achtung: s. 4.

und einem theoretischen Teil ("Schriftliche Prüfung") --> gilt NUR für LAGERLOGISTIKER !


 3.  Wie lange dauern die beiden Teile jeweils?       

jeweils höchstens 90 Minuten  (FACHLAGERIST: NUR PRAKTISCHER TEIL!)


 4.  Was muss ich inhaltlich können?       

Beide Berufe: Die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres, d. h. die Inhalte der Lernfelder 1 - 4 (--> grundsätzlich alle Berufsschulinhalte; Fachkundebuch & Arbeitsheft). --> s. Inhalte Rahmenplan/Verordnung

PRAKTISCHE ARBEITSAUFGABE: Die typischen praktischen Tätigkeiten eines Lagerlogistikers / Fachlageristen "drauf haben"!
--> die Arbeitsaufgabe umfasst mindestens eines der folgenden Gebiete: Entladen und Kontrollieren einer Lieferung; Einlagern von Gütern nach Güterarten usw., dabei auch Arbeitsmittel auswählen und nach Kontrolle der Funktionsfähigkeit anwenden können usw.

ACHTUNG: 
"Praktische Arbeitsaufgabe" heißt NICHT, dass dieser Teil immer und nur mit der Hand erledigt wird! Dieses Missverständnis kommt immer wieder auf!
Als Ausgangspunkt kann man sich sehr gut an den
"praktischen Übungen" im Arbeitsheft orientieren! Das sind praktische Arbeitsaufgaben! Auch wenn sie auf Papier erledigt werden!

Beispiel:
Der Azubi bzw. Prüfling bekommt den Auftrag, 500 Schachteln aus einem Regal auf Palette umzulagern und mit einem Stapler an einen anderen Ort im Betrieb zu transportieren.


Das ist ja wohl zu 100% eine praktische Aufgabe! Aber: Angesichts von bis zu 70 - 100 Prüflingen kann man diese Aufgabe natürlich nicht real durchführen, denn das würde Tage dauern! Also macht man diese Aufgabe in z. B. 40 Min. auf dem Papier und siehe da: DAS IST EINE PRAKTISCHE AUFGABE!!! 

SCHRIFTLICHE PRÜFUNG: alle (eher theoretischen) Inhalte der Lernfelder 1 - 4 (--> grundsätzlich alle Berufsschulinhalte; Fachkundebuch & Arbeitsheft). --> s. Inhalte Rahmenplan/Verordnung und WISO!

 


 5.  Wie kann ich mich am besten darauf vorbereiten?       

Schlicht und einfach in der Berufsschule nicht bloß abhängen, sondern kontinuierlich vernünftig mitmachen. Klingt komisch, ist aber langfristig gesehen das Effektivste (langjährige Erfahrung als Berufsschullehrer und Prüfungsausschussmitglied !); beugt der unnötigen Panik am Ende vor!

Für die praktischen Teile der Zwischen- und Abschlussprüfung sollten ALLE "Praktischen Übungen" und komplexen Aufgaben die zur Verfügung stehen, beherrscht werden!

Für die THEORIE: Je nach persönlichen Vorlieben mit herkömmlichen Medien (alte IHK-Prüfungsbögen --> im U-Form Verlag zu erwerben); diverse Prüfungsvorbereitungsbücher) oder Online-Übungen auf dieser Seite bzw. Lern-CD.

Für die PRAXIS: Bei der täglichen Arbeit Augen und Ohren offen halten; Ausbilder "Löcher in den Bauch fragen"; Prozesse hinterfragen und verstehen und nicht bloß abhängen und auf die Kohle warten!
Falls in der Berufsschule "Komplexe Aufgaben" mit Euch gemacht werden: Achtung, das sind i. d. R. typische Aufgaben für den Praxisteil!  --> Über diese solltet Ihr nicht "stöhnen", sondern drüber freuen; eine optimalere Hilfestellung kriegt Ihr nicht!   --> Beispiele: siehe Seite Unterrichtsmaterialien

 

 6.  Wie erfahre ich meine Ergebnisse?      

Die praktische Prüfung liegt immer ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung. Die Ergebnisse werden zusammen mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung versendet (s. u.).

Nach dem 2. (schriftlichen) Teil  werden die Prüfungsbögen von der IHK in ein Auswertungsbüro geschickt. Dann dauert es 3 - 4 Wochen bis ein Ergebnis vorliegt. Dieses wird dann in 2-facher Ausfertigung an Deinen Ausbildungsbetrieb geschickt.

TIPP:
Bitte nicht dauernd bei der IHK anrufen! Die armen Sachbearbeiterinnen können auch nichts für die Dauer des Ganzen und sind natürlich genervt, wenn 200 - 300 "Pappnasen" anrufen, die es mal wieder nicht abwarten können und dort dann tagelang die Telefone blockieren!

Zusammenfassung: 3 - 4 Wochen nach dem 2. (schriftlichen) Teil
(bzw. ca. 8 Wochen nach der praktischen Prüfung!) erhält dein Betrieb die Ergebnisse per Post! Also: Cool & geschmeidig bleiben!


 

 2 a  Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik ABSCHLUSSPRÜFUNGEN
 

Achtung: unbedingt und dringend auch diese Datei herunterladen!

Kurzübersicht zur Abschlussprüfung Lagerlogistik ("Erläuterungen zum Prüfungsverfahren"): (>>)     


Die Abschlussprüfung besteht aus 2 Teilen (schriftlich-theoretisch und praktisch):

 

 Teil 1

Im ersten Teil (schriftlich-theoretisch) geht es um die 3 Prüfungsbereiche

  • Annahme und Lagerung von Gütern

  • Kommissionierung und Verpackung

  • Versand

  • usw.   --> siehe Lernfelder 1, LF 2, LF 5, LF 6, LF 6, LF 10, LF 11

  • Einsatz von Arbeitsmitteln

  • Erfassung und Dokumentation des Güterumschlages

  • Lager- und Transportorganisation, Arbeitsabläufe

  • usw. --> siehe Lernfelder 3, LF 4, LF 8, LF 9
     

  • Wirtschafts- und Sozialkunde
    Der Prüfling soll zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
    Inhalte: siehe Elemente für den Wirtschafts- und Sozialkunde-Unterricht  (vom 10.05.2007(>>)


 Teil 2

Praktische Arbeitsaufgaben Fachkraft für Lagerlogistik (Praktischer Teil)

 

Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen. Innerhalb dieser Zeit wird hierüber ein bis zu 15-minütiges Fachgespräch geführt.

 

Als Prüfungsgebiete kommen insbesondere in Betracht (d. h. es können aber auch andere Bereiche thematisiert werden!):
 

1.  Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel

2.  Erstellen eines Beladeplans für unterschiedliche Güter unter Berücksichtigung eines Tourenplans

3.  Versandfertiges Verpacken von Gütern, Beladen und Sichern der Ladung
4.  Ein-, Um- und Auslagern von Gütern unter Berücksichtigung der Umschlaghäufigkeit, der Güterbeschaffenheit
     und der Wegzeiten
5.  Feststellen und Dokumentieren von Mängeln, Ergreifen von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

--> die möglichen Inhalte verteilen sich über die Lernfelder 1 - 12 (s. Fachkundebuch)!

 

Orzessek-Tipp:

Neben den rein praktischen Tätigkeiten die man aufgrund der betrieblichen Praxis natürlich aus dem "Eff-Eff" beherrschen sollte, sind logischerweise immer auch denkerisch-planerische, zeichnerische o. ä. "Vorarbeiten" zu leisten bzw. damit verbunden.

Das heißt zum Beispiel für das 1. Prüfungsgebiet (s. o.), dass man diese Tätigkeit auch "per Papier" durchführen können muss: Die "Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel" kann bedeuten:

- dass diese Aufgabe mit oder ohne EDV stattfinden kann (--> das kommt z. B. auf die vorhandenen Möglichkeiten des jeweiligen Prüfungsausschusses an; deshalb ist JEDE jede praktische Prüfung deutschlandweit unterschiedlich!!!)

- dass man eine Lagerdispositionskarte korrekt ausfüllen oder / und die dazugehörenden Lagerkennziffern ausrechnen können muss

- usw. usw.

 

Zur Orientierung kann sich jeder ganz einfach ein Bild von dieser Form von Aufgaben machen: Er / sie möge im Arbeitsheft (s. Bücherliste unserer Schule) die ganzen "Praktischen Übungen" am Ende eines jeden Lernfeldes anschauen - und vor allem beherrschen!!! J

 


 

Bestehen der Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik

Die Prüfung ist bestanden, wenn 

1.  im Gesamtergebnis
2.  im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben
3.  im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche und
4.  in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche

jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben des Prüfungsbereichs Praktische Arbeitsaufgaben mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

1.  Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben:

     a)  Aufgabe 1                                                                                                             25 Prozent
     b)  Aufgabe 2                                                                                                             25 Prozent
2.  Prüfungsbereich Prozesse in der Lagerlogistik                                                    25 Prozent
3.  Prüfungsbereich Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag                15 Prozent
4.  Prüfungsbereich Wirtschaft- und Sozialkunde                                                      10 Prozent

 

Mündliche Ergänzungsprüfung Fachkraft für Lagerlogistik

--> gibt es nur nach der schriftlich-theoretischen Prüfung!

Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

 

Ausbildungsende / Ende der Prüfung / Verkündigung der Ergebnisse (-- > gilt für beide Berufe)

Mit Verkündigung des Prüfungsergebnisses ist die Prüfung bzw. Ausbildung beendet. Bezüglich der Verkündigung gibt es 2 Varianten:

Entweder gibt es oft am Tag  nach der Prüfung (an dem auch Ergänzungsprüfungen liegen falls sie möglich/nötig und beantragt wurden). Die Prüflinge erhalten eine Bescheinigung mit dem Vermerk "bestanden" oder "nicht bestanden". Diese Bescheinigung haben sie beim Arbeitgeber vorzulegen im Fall einer Weiterbeschäftigung. Ansonsten haben sie sich damit bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Das Prüfungszeugnis mit den konkreten Noten gibt es dann per Post von der IHK ca. 1 Woche später.
Alternativ gibt es keine Bescheinigung am 2. Tag, sondern nach ca. 1 Woche ist direkt nur eine Zeugnisübergabe vorgesehen (oft im Hause der IHK).

 

 


 2 b  Abschlussprüfung Fachlagerist / Fachlageristin & Externenprüfung

Achtung: dringend auch diese Datei herunterladen!

Kurzübersicht zur Abschlussprüfung Fachlagerist ("Erläuterungen zum Prüfungsverfahren"):  (>>)    


Die Abschlussprüfung besteht aus 2 Teilen (schriftlich-theoretisch und praktisch):

 

 Teil 1 Fachlagerist / Fachlageristin & Externenprüfung

Im ersten Teil (schriftlich-theoretisch) geht es um die folgenden 3 Prüfungsbereiche:

In den Prüfungsgebieten Lagerprozesse und Güterbewegung sind in je 90 Minuten schriftlich praxisbezogene Aufgaben zu lösen. Lagerlogistische Abläufe sind dabei nach Gütereigenschaften und rechtlichen Vorschriften zu bewerten und zu bearbeiten. Informationstechnische, organisatorische, technologische und mathematische Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.

  • Annahme und Lagerung

  • Kommissionierung und Verpackung

  • Versand

  • usw.

  • Einsatz von Arbeitsmitteln

  • Erfassen von Güterbewegungen

  • Lagerorganisation und Arbeitsabläufe

  • usw.

  • Wirtschafts- und Sozialkunde
    In 60 Minuten sind praxisbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt sollen dabei dargestellt werden.

    Inhalte: siehe Elemente für den Wirtschafts- und Sozialkunde-Unterricht  (vom 10.05.2007(>>)


 Teil 2

Praktische Arbeitsaufgaben (Fachlagerist & Externenprüfung)

Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens drei Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen.

Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere folgende Prüfungsgebiete in Betracht (d. h. es können aber auch andere Bereiche thematisiert werden!):

1.  Annahme und Lagerung einschließlich Güterkontrolle
2.  Erfassen von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel
3.  Kommissionierung und Versand
--> die möglichen Inhalte verteilen sich über die Lernfelder 1 - 8 (s. Fachkundebuch)!
 

Orzessek-Tipp:

Neben den rein praktischen Tätigkeiten die man aufgrund der betrieblichen Praxis natürlich aus dem "Eff-Eff" beherrschen sollte, sind logischerweise immer auch denkerisch-planerische, zeichnerische o. ä. "Vorarbeiten" zu leisten bzw. damit verbunden.

Das heißt zum Beispiel für das 2. Prüfungsgebiet (s. o.), dass man diese Tätigkeit auch "per Papier" durchführen können muss: Die "Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel" kann z. B. (!) bedeuten:

- dass diese Aufgabe mit oder ohne EDV stattfinden kann (kommt z. B. auf die vorhandenen Möglichkeiten des jeweiligen Prüfungsausschusses an; deshalb ist JEDE jede praktische Prüfung deutschlandweit unterschiedlich!!!)

- dass man eine Lagerdispositionskarte korrekt ausfüllen oder / und die dazugehörenden Lagerkennziffern ausrechnen können muss

- usw. usw.

 

Zur Orientierung kann sich jeder ganz einfach ein Bild von dieser Form von Aufgaben machen: Er / sie möge im Arbeitsheft (s. Bücherliste unserer Schule) die ganzen "Praktischen Übungen" am Ende eines jeden Lernfeldes anschauen - und vor allem beherrschen!!! J


Bestehen der Abschlussprüfung (Fachlagerist & Externenprüfung)

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben sowie im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. In zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sein, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung (Fachlagerist & Externenprüfung)
--> gibt es nur nach der schriftlich-theoretischen Prüfung!

Die schriftlichen Prüfungsbereiche sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

 

Ausbildungsende / Ende der Prüfung / Verkündigung der Ergebnisse (-- > gilt für beide Berufe)

Mit Verkündigung des Prüfungsergebnisses ist die Prüfung bzw. Ausbildung beendet. Bezüglich der Verkündigung gibt es 2 Varianten:

Entweder gibt es oft am Tag  nach der Prüfung (an dem auch Ergänzungsprüfungen liegen falls sie möglich/nötig und beantragt wurden). Die Prüflinge erhalten eine Bescheinigung mit dem Vermerk "bestanden" oder "nicht bestanden". Diese Bescheinigung haben sie beim Arbeitgeber vorzulegen im Fall einer Weiterbeschäftigung. Ansonsten haben sie sich damit bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Das Prüfungszeugnis mit den konkreten Noten gibt es dann per Post von der IHK ca. 1 Woche später.
Alternativ gibt es keine Bescheinigung am 2. Tag, sondern nach ca. 1 Woche ist direkt nur eine Zeugnisübergabe vorgesehen (oft im Hause der IHK).


  Wie erfahre ich meine Ergebnisse?   

Nach dem 1. (schriftlichen) Teil  werden die Prüfungsbögen von der IHK in ein Auswertungsbüro gegeben. Hier dauert es ca. 4 Wochen bis dann ein Ergebnis vorliegt. Dieses wird dann im Internet veröffentlicht (bitte nicht permanent bei der IHK anrufen!!!).

Jedes Mitglied eines Prüfungsausschusses, dass Dir vor der u. g. Zeit Deine Punkte/Noten mitteilt, verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht und sollte sich fragen, ob es geeignet ist, in einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten! Deshalb: Frag erst gar nicht und warte ab!
Zusammenfassung:
  ca. 4 - 5 Wochen

Nach dem 2. (praktischen) Teil der Prüfung werden die Ergebnisse aus den Prüfungsausschüssen zur IHK weitergeleitet. Hier dauert es ca. 1 Wochen bis dann ein Ergebnis vorliegt und du das Prüfungszeugnis erhält. Jedes Mitglied eines Prüfungsausschusses, dass Dir vor der u. g. Zeit Deine Punkte/Noten mitteilt, verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht und sollte sich fragen, ob es geeignet ist, in einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten! Deshalb: Frag erst gar nicht und warte ab!
Zusammenfassung:
1 - 2 Wochen nach dem 2. (praktischen) Teil

 


Welche Bedingungen muss ich als "Frühauslerner" erfüllen (= Antrag auf vorzeitige Zulassung)?

Auszubildende können vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn deren Leistung dies rechtfertigen. Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn 3 Bedingungen erfüllt sind

a) die bisherigen Leistungen des Azubis im Ausbildungsbetrieb überdurchschnittlich, d. h. mindestens "gut" beurteilt werden und der Betrieb deshalb die vorzeitige Zulassung befürwortet.

b) die bisherigen Leistungen des Azubis in der Berufsschule in allen Fächern im Durchschnitt ebenfalls mindestens mit "gut" (= besser als die Note 2,49) beurteilt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des letzten Berufsschulzeugnisses.

c) Es ist ein vollständiger und korrekter Antrag auszufüllen (s. Website der örtlichen IHK) und bei der entsprechenden IHK abzugeben. Unvollständige oder nicht korrekte Anträge werden nicht bearbeitet.
 

Fristen: Die Anträge auf vorzeitige Zulassung müssen spätestens für eine

- Sommerprüfung am 03. Freitag im Januar und eine

- Winterprüfung am 03. Freitag im August

gestellt werden.


Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen Prüfungen !
 

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