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Inhalt

1. Anlass & Zielgruppen

2. Inhalt & Konzept

3. Ausgangssituation

4. Kurzerklärung & Zielsetzung

5. Inhaltlicher Geltungsbereich

6. Geschichte, Rechtsstatus und Wirkung

7. Zwei Arten von Klauseln

8. Zollrechtliche Bedeutung

9. Weitere wichtige Begrifflichkeiten

 


Anlass & Zielgruppen

Die Incoterms werden in den Prüfungen der IHK immer häufiger abgefragt; nicht selten sogar sehr konkret. Da sie zudem relativ schwierig zu lernen sind, entstand die Idee, dieses Lernprogramm zu entwickeln.

Primäre Zielgruppe sind meine Auszubildenden Fachkräfte für Lagerlogistik/Fachlageristen. Geeignet ist das Lernprogramm aber auch für weitere Berufsgruppen wie Groß- und Außenhandelskaufleute, Speditionskaufleute usw. Darüber hinaus dürfte es auch für Mitarbeiter der Export-/Import-Branche von Interesse sein.


Inhalt & Konzept

Die Infoteile 1 und 2 umfassen die grundlegenden Erklärungen der 11 Handelsklauseln und die Erläuterung einiger weiterer Hintergründe. Zum Lernprogramm gehören weiterhin Arbeitsblätter, die sich mit folgenden Fragestellungen beschäftigen: Welche Incoterms gibt es? Was beinhalten sie genau? Wer trägt welche Kosten (Verkäufer/Käufer)? Welche Incoterms eignen sich für welche Verkehrsträger?

Die Arbeitsblätter können klassisch in Form eines Lehrer-Schüler-Gespräches im Klassenplenum gemeinsam besprochen/ausgefüllt werden. Alternativ dazu ist auch ein selbstständiger Wissenserwerb per Internetrecherche & PC möglich, sofern verfügbar und zeitlich machbar. Ein Ergebnisabgleich im Plenum sollte sich dann anschließen.

Nach der Informationsaufnahme per Arbeitsblätter und den weiteren Hintergründen in dem Lernprogramm (Infoteil 1 und 2) steht die Vertiefung per Online-Wissenstest im Vordergrund.

 


INCOTERMS 2010 - Die Lieferbedingungen im Auslandsgeschäft

Ausgangssituation

Dein Betrieb hat sich mit einem neuen ausländischen Kunden über den Preis der zu beschaffenden Ware geeinigt. Das ist sicherlich ein wichtiger Aspekt. Aber ohne die Berücksichtigung der folgenden Fragen kann es jedoch zu kostspieligen Folgen kommen: Wer bezahlt die Kosten der Beschaffung von Zolldokumenten? Wer zahlt den Zoll? Wer trägt das Transportrisiko? Wie teilen sich Exporteur und Importeur die Lasten des Transports? usw.

 


Kurzerklärung und Zielsetzung

Die Incoterms (International Commercial Terms, zu deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind internationale Lieferbedingungen, die zur Präzisierung spezieller Handelsbedingungen im Außen­handelsgeschäft (Export/Import) dienen.

Sie wurden geschaffen, um im zunehmend globalisierten Handel sprachlich bedingte Missverständnisse zu vermeiden. Mit der Anwendung der Incoterms erreichen die Vertragspartner eine international einheitliche Auslegung nachstehender Pflichten und können damit Missverständnisse und daraus entstehende Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Sie beinhalten einheitliche Regelungen wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten.


Inhaltlicher Geltungsbereich

Der Inhalt der Incoterms beschränkt sich auf folgende Hauptprobleme des Kaufs:

  • Lieferung,

  • Abnahme,

  • (Preis-)Gefahrübergang und

  • Fragen der Aus-, Durch- und Einfuhr der Ware.

Alle anderen Fragen des Kaufs werden durch den Kaufvertrag bzw. nach dem auf den Kaufvertrag anwendbaren Recht bestimmt. Die Incoterms regeln jedoch NICHT die Fragen:

  • Zustandekommen des Vertrags,

  • Eigentumsfragen,

  • Vertragsverletzungen und deren Folgen,

  • Lieferungsmöglichkeiten und

  • Mängel und Mängelrügen und Zahlungsmodalität wie Fälligkeit des Kaufpreises.


Geschichte, Rechtsstatus und Wirkung

Die Incoterms sind erkennbar an der Kurzform, gebildet jeweils aus drei Großbuchstaben z.B. CIF. Sie wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) erstmals 1936 aufgestellt, um eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel zu schaffen. Die Incoterms wurden seitdem mehrmals den Bedürfnissen der internationalen Handelspraxis angepasst und regeln vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes der Ware das finanzielle Risiko trägt. Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht.

Zuletzt sind die Incoterms im Jahr 2010 von Experten und Praktikern aus dem internationalen und nationalen ICC-Mitgliederkreis überarbeitet worden und stehen nun in verschiedensten Sprachen zur Verfügung. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Aktuell gelten die Incoterms 2010 (Änderungen von 2005 zu 2010: s. Infoteil 2).

Die 11 Regeln werden im Rechtsverkehr, von Geschäftsleuten, Regierungen und Gerichten anerkannt. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt jedoch nur bei Einbeziehung in einen Vertrag. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft, gelten aber als typischer Handelsbrauch, der von den Vertragsparteien akzeptiert wird.

Die Verwendung der Incoterms im Vertrag durch Angabe des Kürzels der Klausel und des jeweiligen Ortes ist freiwillig, sollte aber in Anspruch genommen werden, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten auszuschließen. Daher sollte immer ein Zusatz wie „Incoterms 2010“ oder „Incoterms aktuelle Fassung“ angegeben werden, da die Vertragspartner andernfalls die Möglichkeit hätten, die Klausel gemäß der im Lande üblichen Gepflogenheiten oder einer anderen/älteren Version der Incoterms auszulegen. Beispiel für die Anwendung einer solcher Klausel in einem Kaufvertrag: „Unsere Preise verstehen sich FOB Rotterdam gemäß Incoterms 2010“. Bedeutung: ...?

Achtung: Es müssen brauchbare Incoterms verwendet werden, denn nicht selten werden Incoterms für See- und Binnenschifftransporte vereinbart, obwohl die Ware nur über Landwege transportiert wird. Diese Incoterms sind dann im Kaufvertrag schlicht ungültig.


Zwei Arten von Klauseln

Bei den Incoterms wird zwischen Einpunktklauseln und Zweipunktklauseln unterschieden:

Einpunktklausel
Kosten und Gefahren gehen zum selben Zeitpunkt vom Verkäufer auf den Käufer über (E-, F- und D-Klauseln).

Zweipunktklausel
Kosten und Gefahren gehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom Verkäufer auf den Käufer über (Gefahrenübergang vor Kostenübergang, C-Klauseln).

 


Zollrechtliche Bedeutung

Wegen ihrer Bedeutung in Bezug auf die zollwertrechtliche Beurteilung der Beförderungskosten und der Transportversicherung und ggfs. deren Aufteilung unter Berücksichtigung des sog. Ort des Verbringens ist die dem Einfuhrgeschäft zugrunde liegende Lieferklausel in der Zollanmeldung anzugeben:

  • in Feld 20 des als schriftliche Zollanmeldung verwendeten Einheitspapiers oder

  • für Zollanmelder, die am DV-Verfahren ATLAS teilnehmen im entsprechenden Feld des Datensatzes über die allgemeinen Anmeldedaten im Rahmen der Zollbehandlung.

 


Weitere wichtige Begrifflichkeiten

Unter Gefahrenübergang wird der Zeitpunkt und/oder Ort verstanden, an dem Risiko für die Ware bzw. deren Zustand von der einen Partei auf die andere übergeht. Der Übergang der Gefahr begründet keine Untersuchungspflicht für den Käufer.

Die gebräuchlichsten Klauseln der Incoterms, nämlich FOB, CFR und CIF sehen jeweils den Gefahrenübergang vor, sobald die Ware die Reling des Schiffes überquert. Die Speditionspraxis mit Containern erfolgt jedoch heutzutage - zumindest für die Transporte über die mit Linienschiffen befahrenen Routen - anders. Zumeist wird die Ware nicht sofort auf das Transportschiff verladen, sondern im Hafenlager zunächst zwischengelagert. Diese Unterbrechung ist markant, da die Zwischenlagerung im Hafen und die Verladung von dem Hafenlager faktisch eher dem Schifftransport und nicht dem Transport zum Schiff zuzuordnen ist. Deutlich wird dies, wenn der Verkäufer mit eigenen Fahrzeugen die Ware zum Hafen bringt. Hier wurde früher vom Fahrzeug die Ware direkt auf das Schiff verladen, während sie heute im Hafenlager zwischengelagert wird.
 

Unter Exportfreimachung wird die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, Erlangung erforderlicher Genehmigungen und die Vornahme der Anmeldungen verstanden, die notwendig sind, damit die Ware in das Ausland verbracht werden darf. Für Deutschland bedeutet die Exportfreimachung für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr oftmals lediglich das Ausfüllen und Absenden der Ausfuhranmeldung.
 

Die Importfreimachung ist das Gegenstück zur Exportfreimachung. Hierunter wird die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, Erlangung erforderlicher Genehmigungen und die Vornahme der Anmeldungen verstanden, die notwendig sind, damit die Ware in das Inland verbracht (importiert) werden darf.

Grundsätzlich trifft nach den Incoterms den Verkäufer die Verpflichtung zur Exportfreimachung (Ausnahme: EXW) und den Käufer die Verpflichtung zur Importfreimachung (Ausnahme DDP).

Infoteil 2